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Gesetzliche Grundlagen für Partikelfilter

Allgemein

Die gesetzliche Grundlage für die Partikelfilter kommt ursprünglich aus dem Arbeitsschutz. Schon zum Jahr 1775 hat man in England die sogenannte Schornsteinfegerkrankheit „Chimney Sweeper Disease“ entdeckt. Schornsteinfeger starben damals recht früh. Obduktionen ergaben, dass die Lungen der Schornsteinfeger mit Rußpartikeln vollkommen durchsetzt waren und so Krankheiten wie Allergien, Asthma oder Krebs ausgelöst wurden. Ein Grund für den frühen Tod wurde darin gesehen dass die Schornsteinfeger dem Ruß aus der damals ungeregelten Verbrennung in Hausfeuerungsanlagen ungeschützt ausgesetzt waren und die krebserregenden Partikel rückhaltlos inhalierten.

Seit dieser Zeit ist die Entwicklung nicht stehengeblieben und es wurden viele Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen unternommen. Trotzdem ist gerade in der jüngeren Vergangenheit, durch den Siegeszug des Dieselmotors bedingt, ein neuer Emittent dazugekommen. Dieselmotoren sind aufgrund ihrer Effizienz nicht mehr aus der Industrie, der Land- und Forstwirtschaft sowie der individualen Mobilität wegzudenken. Auf der Schattenseite steht die Emission von ultrafeinen, gesundheitsschädlichen Partikeln, die bei der motorischen Verbrennung entstehen. Grund genug, die Gesundheit der Menschen, die mit den Emissionen dieser Motoren in Verbindung kommen, zu schützen. Wieder einmal war es in den 1980er Jahren der Arbeitsschutz der durch die Festlegung von MAK-Werten (Medizinischen Arbeitsplatz Konzentrationen) die Emissionen, denen die Arbeitnehmer ausgesetzt werden, limitierte. Die Einhaltung der Richtlinien wird durch die Berufsgenossenschaften und die Verpflichtung der Unternehmer, zur Identifikation von Gefahrquellen für die Gesundheit der Arbeitnehmer und der Ergreifung geeigneter Gegenmaßnahmen, wahrgenommen.

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